Das Bundesjustizministerium (BMJ) will die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte sowohl im Wohneigentumsrecht als auch im Mietrecht in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufzunehmen. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, im Wohneigentumsgesetz (WEG) die Möglichkeit zu schaffen…

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