Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Unterstützung von energetischen Sanierungsmaßnahmen und Neubauten, sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Hier sind die wesentlichen Informationen zu den KfW-Förderungen, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz:
KfW-Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz
1. KfW-Effizienzhaus (Wohngebäude)
– Ziel: Förderung von Neubau und energetischer Sanierung von Wohngebäuden, um hohe Energieeffizienzstandards zu erreichen.
– Förderkonditionen:
– KfW-Effizienzhaus 40/40 Plus, 55, 70: Unterschiedliche Effizienzhaus-Standards, bei denen die Zahl angibt, wie viel Prozent des Energiebedarfs ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude benötigt.
– Zuschüsse und Kredite: Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschüssen.
– Förderhöhe:
– Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit (abhängig vom Effizienzhaus-Standard).
– Tilgungszuschuss von bis zu 25% des Kreditbetrags.
2. KfW-Einzelmaßnahmen (Wohngebäude)
– Ziel: Förderung spezifischer energetischer Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden.
– Förderkonditionen:
– Einzelmaßnahmen: Dämmung, Erneuerung von Fenstern und Türen, Heizungsoptimierung, Einbau von Lüftungsanlagen, Nutzung erneuerbarer Energien.
– Zuschüsse und Kredite: Zuschüsse bis zu 20-25% der förderfähigen Kosten, zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen.
– Förderhöhe:
– Zuschüsse bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit.
– Kredite bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit.
3. KfW-Förderung für Nichtwohngebäude
– Ziel: Förderung von energetischer Sanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden.
– Förderkonditionen:
– KfW-Effizienzgebäude: Standards für Neubau und Sanierung (Effizienzgebäude 40, 55, etc.).
– Zuschüsse und Kredite: Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschüssen.
– Förderhöhe:
– Kredite bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
– Tilgungszuschuss bis zu 25% des Kreditbetrags.
Antragsverfahren
1. Beratung und Planung
– Energieberatung: Vor der Antragstellung sollte eine qualifizierte Energieberatung erfolgen, um geeignete Maßnahmen zu identifizieren und zu planen.
– Fachplanung: Erstellung eines detaillierten Sanierungskonzepts durch einen Energieberater oder Architekten.
2. Antragstellung
– KfW-Online-Plattform: Die Anträge werden über die KfW-Online-Plattform oder über die Hausbank gestellt.
– Einreichung von Unterlagen: Einreichung der erforderlichen Unterlagen, wie Energieberatungsbericht, Baupläne und Kostenvoranschläge.
3. Durchführung der Maßnahmen
– Genehmigung und Durchführung: Nach der Bewilligung des Antrags können die Maßnahmen durch qualifizierte Fachunternehmen durchgeführt werden.
– Qualitätssicherung: Sicherstellung der fachgerechten Ausführung der Maßnahmen.
4. Nachweisführung
– Abschlussdokumentation: Nach Abschluss der Maßnahmen müssen die ordnungsgemäße Durchführung und die entstandenen Kosten nachgewiesen werden.
– Energieeffizienznachweis: Nachweis über die erzielte Energieeffizienzverbesserung durch einen Energieberater.
Vorteile der KfW-Förderung
– Finanzielle Unterstützung: Reduzierung der Investitionskosten durch Zuschüsse und zinsgünstige Kredite.
– Energieeinsparung: Langfristige Einsparung von Energiekosten durch verbesserte Energieeffizienz.
– Klimaschutz: Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen und Erreichung der Klimaziele.
– Wertsteigerung: Erhöhung des Marktwerts und der Attraktivität der Immobilie.
Falls du weitere Informationen oder spezifische Unterstützung bei der Antragstellung benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung!