Ein Kurzgutachten des Umweltbundesamts beschäftigt sich mit Abweichungen zwischen dem normativ rechnerisch ermittelten Energiebedarf (gemäß DIN V 18599 bzw. DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 und GEG) und dem tatsächlich messbaren Energieverbrauch.

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