Die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie hält zwar die Tür für Wasserstoff-Heizungen offen, aber erst nach 2030 und unter Vorbehalten.
Seit 1. August 2023 gelten deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken.